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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher unserer – auch zukünftigen Angebote und Verträge.

1.2 Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen – insbesondere, wenn diese durch unsere Angestellten und Vertreter getroffen werden – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen.

1.3 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung bzw. durch die Überlassung des Gegenstandes zustande.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte und Leistungen. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche andere zu ersetzen.

3. Mietzeitraum

3.1. Der Mietzeitraum beginnt und endet zu den jeweils in den Aufträgen angegebenen Zeitpunkten. Sind Beginn und Ende des Mietzeitraumes nicht ausdrücklich angegeben, so beginnt die Mietzeit mit dem Eintreffen des Gegenstandes bei dem Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter.

3.2. Wird der Vermieter mit Aufbau- und Produktionsarbeiten beauftragt, so hat der Mieter vor Ort für angemessene Auf-und Abbauzeiten Sorge zu tragen. Weiterhin sollte der Veranstaltungsort frei von Hindernissen sein und Betriebsstrom sowie Arbeitsbeleuchtung installiert und einsatzbereit sein.

3.3. Zum Schutz empfindlicher Elektronik muss die Klimatisierung in den Veranstaltungsräumlichkeiten vor dem Aufbau begonnen haben und bis zum Ende des Abbaus reichen.

3.4. Der Mieter haftet vom Zeitpunkt des Eintreffens bzw. Übergangs des Materials am Veranstaltungsort bis zum Zeitpunkt des Abtransportes bzw. der Rücklieferung für Verlust und Beschädigungen des Materials. Insbesondere hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass der Veranstaltungsort sowie ggf. die Stellflächen während der produktionsfreien Zeit gesichert sind, damit das Material weder beschädigt noch entwendet werden kann.

4. Mietpreis

4.1.Der zu zahlende zuzüglich Mietpreis ist im Mietauftrag angegeben. Sollte ein Mietpreis darin nicht enthalten sein, so gilt der für das Gerät übliche in der geltenden Preisliste angegebene.

4.2. Die im Angebot genannten Preise sind Festpreise für Eigenleistungen und können sich bei Sonderleistungen wie zum Beispiel ungeplante Umbauten und Nachtarbeit erhöhen.

5. Liefertermine

5.1 Sollten wir mit der fristgerechten Anlieferung in Verzug geraten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen.

5.2 Folgende Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise (für die Dauer der Störung) zurückzutreten, ohne dass der Mieter ein Recht auf Schadenersatz hat: Aussperrung, Streik, Rohstoff- und Energiemangel, Krieg, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts unwirtschaftlich machen – sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten.

5.3 Verzögert sich die Lieferung auf Wunsch des Kunden, so sind wir berechtigt, nach Ablauf einer gesetzten Frist anderweitig über den Mietgegenstand zu verfügen.

5.4 Richtige und rechtzeitige Selbstabholung bleibt vorbehalten.

6. Versicherung

Die Versicherung der gemieteten Gestände obliegt dem Mieter. Er hat für die an der Mietsache entstandenen Schäden bzw. bei Verlust der Mietsache Ersatz zu leisten und zwar auch dann, wenn den Mieter kein Verschulden trifft (Schäden durch höhere Gewalt, Diebstahl, Brand, Wasser). Die Schadensersatzverpflichtung umfasst den mittelbaren Sachschaden und den Mietausfall.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Der Mietpreis ist, falls er nach dem Auftrag mit einer Zahlung zu entrichten ist, sofort nach Rechnungslegung zu bezahlen. Bei mehrmonatiger Vermietung ist der Mietpreis monatlich im Voraus zu entrichten.

7.2 Wir sind nicht verpflichtet zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln. Die Entgegennahme erfolgt lediglich erfüllungshalber.

7.3 Kommt ein Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen EZBLeitzins zu berechnen. 7.4 Die Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen unsere Mietpreisforderung bedürfen unserer Zustimmung.

7.5 Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Mieters, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitgehender Ansprüche Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

7.6 Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, unsere Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

8. Gewährleistung/Schadenersatz

8.1 Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängeln der Mietsache werden wir nach unserer Wahl den Mangel beheben, die mangelhafte Mietsache durch eine mangelfreie ersetzen oder den Mieter aus dem Vertrag entlassen.

8.2 Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel, so hat der Kunde die uns dadurch entstanden Aufwendungen zu ersetzen.

8.3 Hat der Kunde die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.

8.4 Schadensersatzansprüche des Mieters, die auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, sind ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen

8.5 Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind, außer im Falle des groben Verschuldens, der Höhe nach auf den vereinbarten Mietzins des verzögerten oder ausgebliebenen Teils des Mietgegenstandes beschränkt.

8.6 Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den, im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. Gebrauch und Unterhaltung des Mietgegenstandes

9.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen. Insbesondere die überlassenen Gebrauchsanweisungen und Wartungs- und Pflegeempfehlungen sind sorgfältig zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, insbesondere hat der Mieter während der Mietzeit ausfallende Lampen auf eigene Kosten zu ersetzen.

9.2 Die an dem Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.

9.3 Will der Mieter am Mietgegenstand Veränderungen, Einbauten, Anbauten o. ä. vornehmen, so ist er dazu nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Mieter bei Beendigung des Mietvertrages verpflichtet, den früheren Zustand des Mietgegenstandes wieder herzustellen. Wird bei Beendigung des Vertrages von diesem Recht kein Gebrauch gemacht und der Mieter gibt die Mietsache in dem von ihm hergestellten Zustand zurück, so kann er keinen Ersatz für die ihm entstandene Aufwendungen verlangen, die die von ihm durchgeführten Veränderungen, Ein-, Ausbauten o. ä. verursacht haben.

9.4 Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.

10. Untergang des Mietgegenstandes

10.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Mietgegenstandes trägt für die Dauer des Mietvertrages der Mieter. Derartige Ereignisse entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen insbesondere zur Zahlung des Mietpreises. Von dem Eintritt eines dieser Ereignisse hat uns der Mieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

10.2 Ist der Untergang oder die Verschlechterung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten, so ist er verpflichtet, nach unserer Wahl den Mietgegenstand durch einen anderen gleichwertigen zu ersetzen. Machen wir von der Möglichkeit des Wertersatzes Gebrauch, werden wir nach Möglichkeit dem Mieter einen gleichwertigen Mietgegenstand zur Fortsetzung des Mietverhältnisses überlassen. 10.3 Der Mieter tritt bereits jetzt künftige Ansprüche auf Versicherungsleistungen, die ihm aus abgeschlossenen Versicherungen in dem Falle zustehen, dass der Mietgegenstand aus von ihm vertretenden Gründen untergeht oder verschlechtert, an uns ab.

11. Rechte Dritter

11.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand von sämtlichen eventuell von Dritten in Bezug auf den Mietgegenstand geltend gemachten Rechten freizuhalten. Werden derartige Rechte geltend gemacht, hat der Mieter uns hiervon unverzüglich schriftlich unter Beifügung der notwendigen Unterlagen Mitteilung zu machen.

11.2 Sämtliche Kosten für die Abwehr der Geltendmachung von Rechten durch Dritte trägt der Mieter.

12. Rückgabe des Mietgegenstandes

12.1 Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand auf seine Gefahr und Kosten unverzüglich in ordnungsgemäßer Weise an uns zurückzusenden.

12.2 Geschieht die Rückgabe verspätet, so hat der Mieter unbeschadet der weiteren Verpflichtung zum Schadenersatz zumindest den vereinbarten Mietzins bis zur Rückgabe der Mietsache zu entrichten.

12.3. Wird der Mietgegenstand nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, so hat der Mieter den uns daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, insbesondere für die Dauer einer eventuellen Instandsetzung den vereinbarten Mietpreis zu entrichten.

13. Rücktritt vom Vertrag

13.1 Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurses oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden bzw. Auftraggebers bekannt werden. In diesem Fall werden alle noch offenen Rechnungen sofort fällig und wir können alle weiteren Leistungen von der Erbringung einer Vorauszahlung, einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder anderer Sicherheit abhängig machen.

13.2 Wenn aus Gründen die Mieter zu vertreten hat, der Vermieter vom Vertrag zurücktritt oder die vereinbarte Leistung nicht ausgeführt wird bzw. ein Rücktritt seitens des Mieters besteht, dann muss der Mieter uns unsere Aufwendungen, Kosten und den entgangenen Gewinn erstatten. Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen pro Veranstaltung in Prozenten des Gesamtveranstaltungspreises:

- bis zum 30. Tag vor Veranstaltung 40%

- bis zum 20. Tag vor Veranstaltung 60%

- ab dem 19. Tag vor Veranstaltung 80%

- ab dem 10. Tag vor Veranstaltung 100%.

13.3 Ist der Mieter Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnisse, auch über dessen Gültigkeit, Berlin. Allgemeine Geschäftsbedingungen

14. Schlussbestimmungen

14.1 Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ist Berlin.

14.2 Ist der Mieter Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten das Landgericht Berlin bzw. das Amtsgericht Charlottenburg.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14.4. Alle Angaben ohne Gewähr.

 

Stand: 1/2021*

Grünebaum Gesellschaft für Event Logistik mbH, Leibnizstraße 38,10625 Berlin

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